Zertifikat

Vorbemerkung:

Wer seine gruppenpsychotherapeutische Kompetenz besonders erweitern und vervollkommnen möchte, kann im Rahmen eines eigenen Weiterbildungsganges bei der IAG ein Zertifikat zum Gruppenanalytiker / zur Gruppenanalytikerin  erwerben. Dieses Zertifikat  kann am Ende eines speziellen Weiterbildungsgangs nach insgesamt zehn maliger Teilnahme erworben werden. Dieser weiter Bildungsgang beinhaltet im einzelnen Folgendes:  




Zertifikat in analytischer bzw. tiefenpsychologisch fundierter Gruppenpsychotherapie



Für Mediziner, Psychologen und Angehörige sozialer/pädagogischer Berufe besteht die Möglichkeit, ein spezielles Zertifikat in Gruppenpsychotherapie bei uns zu erwerben. Ein solches Zertifikat wird von vielen unserer Teilnehmer angestrebt, und zwar zusätzlich zu den oben unter I. angegebenen Zielen: Das Zertifikat hat sich als günstig für Bewerbungen in verschiedenen Laufbahnschritten erwiesen. Zum Erwerb des Zertifikats gehört im einzelnen:


  1. Viermalige Workshop-Teilnahme als Gruppenmitglied
  2. Dreimalige Teilnahme als Beobachter
  3. Dreimalige Teilnahme als Coleiter
  4. eine analytische Einzelselbsterfahrung (Mindestumfang 240 Stunden)
  5. der Erwerb von erweiterten Theoriekenntnissen, zusätzlich an einer externen Einrichtung, über 80 Doppelstunden
  6. Durchführung einer eigenen Gruppenleitung über 80 Sitzungen unter Supervision durch Gruppenlehranalytiker (Liste beim Sekretariat erhältlich).



Das Zertifikat kann zur Aufnahme in den Deutschen Arbeitskreis für Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik (DAGG), d.h. in den wichtigen gruppentherapeutischen Berufsverband benutzt werden, und zwar in die Sektion „Klinik und Praxis“ oder „Analytische Gruppenpsychotherapie“.




Erläuterungen:  Während der viermaligen Workshopteilnahme als Gruppenmitglied und damit auch der entsprechenden
Selbsterfahrung in Altaussee kann der weitere Ausbildungsgang, der zum Zertifikat führen soll, beantragt werden 2. Dazu sind folgende zusätzliche Schritte erforderlich:

Für die Zulassung als Beobachter:

  • Die Erstellung von zwei Referaten für die Theorieseminare (während der ersten vier Workshops, an denen der Kandidat teilnimmt). Es wird Wert darauf gelegt, hierbei besonders interessierende Thesen zum jeweiligen Thema mit einer eigenen Stellungnahme herauszuarbeiten auf dem Hintergrund der gruppenanalytischen und psychoanalytischen Theorie. Es ist auch möglich, statt dieser zwei Referate nur eines anzufertigen und zusätzlich einen Bericht über das gesamte Theorieseminar des Workshops maschinengeschrieben dem Sekretariat zur Verfügung zu stellen: die Referate spätestens 4 Wochen vor Beginn des entsprechenden Workshops; die Berichte umgehend nach Beendigung des Workshops.


  • Die zweimalige Darstellung von Fällen aus dem eigenen Berufsfeld im Supervisionsseminar (während der ersten vier Workshops, an denen der Kandidat teilnimmt). Für Teilnehmer, die noch keine eigenen Gruppentherapien durchführen, ist die Darstellung eines Gruppenproblems, z.B. aus dem Arbeitsteam, dessen Mitglied sie selbst sein können, u.ä. möglich.

  • Schriftlicher Antrag vor demjenigen Workshop, an dem über die Zulassung als Beobachter entschieden werden soll, frühestens jedoch bei der 3. Workshop-Teilnahme. Dieser Antrag ist mit der Workshop-Anmeldung zu übersenden und sollte folgendes enthalten:
    -persönlichen Werdegang mit einer ausführlichen Schilderung der prägenden Erfahrungen und Entwicklungsschritte bis zur Gegenwart
    -tabellarischen beruflichen Werdegang mit Aufführung der qualifizierenden Schritte, wie z.B. Studium, Abschlusszeugnis, ggf. Approbationsurkunde, jeweils mit schriftlichem Nachweis

  • Zwei Zulassungsinterviews durch Gruppenleiter in Altaussee, zu denen keine analytische Beziehung besteht oder bestand.




Im Status des Beobachters:

  • Teilnahme an Supervisionssitzungen nach jeder Gruppensitzung und im Rahmen der Staffsitzungen
  • Die Erstellung eines schriftlichen Referates im Feortgeschrittenen-Theorieseminar zum jeweiligen Thema. Dieses Theoriepapier wird vom Staff mit "positiv" oder "negativ" bewertet. Bei einer negativen Beurteilung kann ein neues Thema bearbeitet werden.
  • Mündlicher Bericht über eine eigene Grupppenleitung, der vom Leiter des Fortgeschrittenen-Seminars positiv bewertet werden muss.
  • Zwei schriftliche Berichte über die Gruppen, die im Beobachterstatus bei einem Workshop in Altaussee begleitet werden. Diese sind jeweils innerhalb einer 2-Monatsfrist nach Beendigung des jeweiligen Workshops dem Gruppenleiter, Herrn Prof. Hayne sowie dem Sekretariat auf dem Postweg zu übersenden.



Liegt der schriftliche Bericht eines Beobachters innerhalb der 2-Monatsfrist nicht vor, kann die betreffende Beobachtung nicht als Teil des Weiterbildungsganges anerkannt werden (in diesem Fall wäre es notwendig, dass der Teilnehmer noch einmal beobachtet und hierüber einen Beobachterbericht zur Verfügung stellt).


Für die Zulassung als Coleiter:


  • ein schriftlicher Antrag zusammen mit der Anmeldung zu demjenigen Workshop, in dem der Kandidat zum 3. Mal Beobachter ist. Hierbei sind nähere Angaben zu der Einzel-Selbsterfahrung, der selbst geleiteten Gruppe unter Supervision sowie über den Erwerb von Theoriekenntnissen an externen Einrichtungen (Nachweise jeweils in schriftlicher Form) erforderlich.
  • Die Entscheidung über die Zulassung als Coleiter erfolgt durch die Konferenz der Gruppenleiter.


Coleiter sind Gruppenleiter unter Supervision. Sie entrichten eine Supervisionsgebühr in Höhe von EUR 535 € zum jeweiligen Workshop.

Coleiter nehmen zur Reflexion der Gruppenprozesse an Supervisionssitzungen nach jeder Gruppensitzung sowie im Rahmen der Staffsitzungen teil.



Vor Abschluss sind außerdem nachzuweisen:

  • eine analytische Einzelselbsterfahrung (Mindestumfang 240 Sitzungen)
    Die Selbsterfahrung muss bei einem/einer anerkannten Analytiker/-in erfolgen, der/die Mitglied bei einer durch die Arbeitsgemeinschaft anerkannten Fachgesellschaft ist (Nachweise in schriftlicher Form).

  • Theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychoanalyse, die an einem DGPT-Institut oder (in anderen Ländern) an einem entsprechend anerkannten Institut erworben wurden (Mindestumfang 80 Doppelstunden extern, zusätzlich zu den Theorieseminaren der Workshops, die 30 Doppelstunden umfassen)(Nachweise jeweils in schriftlicher Form).

  • Über die Coleitung hinaus, die in Altaussee erfolgt, muss eine eigene Gruppe über 80 Doppelstunden unter Supervision (40 Stunden) geleitet werden. Einzelheiten können bei der Arbeitsgemeinschaft erfragt werden. Es steht dem Kandidaten frei, diese Gruppenleitung in einer niedergelassenen Praxis oder im Rahmen einer klinischen Institution durchzuführen. Die Supervision soll bei einem Lehranalytiker/einer Lehranalytikerin in der D3G in Deutschland, im ÖAGG bzw. einer entsprechenden Gesellschaft in anderen Ländern erfolgen (Nachweise jeweils in schriftlicher Form).


Download Aus- und Weiterbildungsordnung

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