Vorbemerkung: Da die IAG die Anerkennung der Weiterbildungsschritte (z.B. durch KV oder Berufskammer) nicht garantieren oder gewährleisten kann, gehören die Anerkennungsfragen zu den Obliegenheiten der Teilnehmenden an unseren Workshops.
I. Ärztliche Weiterbildung
Zur Anerkennung: Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Weiterbildungsleiter*in, der/die für Ihre ärztliche Weiterbildung verantwortlich ist. In der Regel ist dies eine/r der leitenden Ärzt*innen in Ihrer Klinik. Diese/r stellt Ihnen am Ende Ihrer Facharzt-Weiterbildung ein Gesamtzeugnis über Ihre Weiterbildung aus (Teil davon wird die Selbsterfahrung in Altaussee sein). Daher empfehlen wir, vor der Teilnahme bei uns die/den Weiterbildungsleiter*in um Zustimmung zu bitten, und zwar unter Hinweis darauf, dass die ärztlichen Selbsterfahrungsleiter*innen in Altaussee zur ärztlichen Weiterbildung bei ihren jeweiligen Kammern befugt sind.
(Bitte beachten: Ausnahmsweise gibt es auch gelegentlich eine Kammer, die von der Gesamtzeugnis-Regelung abweicht und selbst die einzelnen Teilnahmebescheinigungen sammelt u. daher kontaktiert werden sollte.)
Arzt/Ärztin für psychosomatische Medizin und Psychotherapie
• 120 Std. Einzelselbsterfahrung und
• 40 DStd. Gruppenselbsterfahrung
Arzt/Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
• 150 Std. Selbsterfahrung. Verpflichtend ist eine
• Gruppenselbsterfahrung von mindestens 40 DStd. in einer kontinuierlichen Gruppe, hingegen keine Einzelselbsterfahrung verpflichtend.
Arzt/Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie (und Psychotherapie)
• 200 Std. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung;
• Anteil der Gruppenselbsterfahrung nicht definiert
Arzt/Ärztin / Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“
• 150 Std. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung, davon 70 Std. Einzelselbsterfahrung und 40 DStd. Gruppen selbsterfahrung in einer kontinuierlichen Gruppe
Arzt/Ärztin / Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“
• 180 Std. Lehranalyse im Einzelsetting und 60 DStd. analytische Gruppenselbsterfahrung
• Für die Durchführung von Gruppenpsychotherapien: 60 DStd. geleitete Gruppe unter Supervision
II. Psychologische Psychotherapeut*innen
Wer nach den Psychotherapierichtlinien Gruppentherapie durchführen will, muss der KV neben dem Abschluss in Einzelpsychotherapie Weiterbildung in Gruppenverfahren nachweisen:
• 40 DStd. Gruppenselbsterfahrung für tiefenpsychologisch fundierte bzw. analytische Gruppentherapie
• 24 DStd. Theorie und
• 40 Std. Supervision einer selbstgeleiteten Gruppe
Die Anerkennung der Workshop-Teilnahme erfolgt über die staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute. Die IAG kooperiert mit einer Reihe dieser Institute, die erweitert werden kann.
III. Anerkennung in Österreich
Analytische Gruppenpsychotherapie ist ein in Österreich staatlich anerkanntes, eigenständiges Therapieverfahren. Die Ausbildung in Altaussee kann als Teilschritt zur Zulassung / Eintragung in das Psychotherapeutenregister genutzt werden. Die Veranstaltung ist approbiert durch die Österreichische Ärztekammer.
Zu den Anrechnungsmöglichkeiten für Ärzte in Österreich:
Grundsätzlich muss für die Facharztausbildung "Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin" bzw. Zusatzbezeichnung "Psychotherapeutische Medizin" die folgende Selbsterfahrung nachgewiesen werden:
IV. Anerkennung in der Schweiz
Im Rahmen der ärztlichen FMH bzw. der psychologischen Ausbildung nach Absprache mit dem zuständigen Weiterbildungsleiter.
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